Schnupper-Gruppe - NEU!
Gruppentherapeutische Grundversorgung
4 Termine Mittwochs 16:00-18:00h am 19.03.25, 26.3.25, 2.4.25, 9.4.25
Wie funktioniert ambulante systemische Gruppentherapie? Passt Gruppe zu mir? Welche anderen ambulanten Angebote über die Krankenkasse können mir bei meinen seelischen Leiden helfen? Wie kommt es überhaupt, dass meine Seele leidet? Diese und andere Fragen können in der Schnupper-Gruppe gemeinsam erforscht werden. Wir treffen uns zu 4 Terminen je 100 Minuten für Information, Austausch, Nachspüren und arbeiten auch mit kleinen Übungen, die Ihnen im Alltag bereits Erleichterung verschaffen können.
Geplant sind 4 Termine mit 5-9 Teilnehmenden je 100 Minuten Mittwochs, 16:00h - 18:00h ab 19.03.2025 März. Danach wird es regelmäßige Wiederholungen geben. Detailierte Informationen folgen in Kürze.
Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einem Erstgespräch (sog. Psychotherapeutischen Sprechstunde > Anmeldung über das Kontaktformular) von 75 bis 100 Minuten.
Hintergrund zum Angebot
Die sog. Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ist ein psychotherapeutisches Angebot in der Gruppe für Patientinnen oder Patienten, bei denen in der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Indikation zur Anwendung von Psychotherapie festgestellt wurde.
Sie dient der strukturierten Vermittlung und weiteren Vertiefung von grundlegenden Inhalten der ambulanten Psychotherapie auch mit dem Ziel, individuelle Hemmschwellen und Vorbehalte, insbesondere gegenüber Psychotherapie in Gruppen, abzubauen und die Motivation zur Teilnahme an einer Gruppentherapie aufzubauen und zu stärken.
Hierbei werden Informationen über die für die Gruppenmitglieder relevanten psychischen Störungen und deren Entstehungsbedingungen und Einflussfaktoren vermittelt, ein individuelles Krankheitsverständnis und der individuelle Umgang mit entsprechenden Symptomen, Funktionsbeeinträchtigungen und psychischen Belastungen erarbeitet und mögliche Fragen der Patientinnen und Patienten zu psychischen Erkrankungen und ihrer Behandlung bearbeitet.
Sie ist anzeige-, antrags- und genehmigungsfrei. Der Konsiliarbericht oder eine unmittelbar vorausgegangene somatische Abklärung sind nicht obligatorisch zur Inanspruchnahme.
(Quelle: https://www.kbv.de/html/26956.php, Abruf 19.01.2025)